Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern, einem Kassenwart und einem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Alle Verträge und Transaktionen über einen einmaligen Betrag über 5.000 DM hinaus oder alle Geschäfte, die eine monatliche Belastung über 400 DM auslösen, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung (2/3 Mehrheit).