Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei von ihnen gemeinsam, wobei der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende mitzuwirken haben.