Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem stellvertretenden Schriftführer und dem stellvertretenden Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die drei zuvor erstgenannten Vorstandsmitglieder gemeinsam, an deren Stelle im Falle ihrer Verhinderung jeweils die zuvor letztgenannten Vorstandsmitglieder.