Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer als stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein belasten, sind die Unterschriften des Vorsitzenden und des Kassierers erforderlich.