Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, den beiden Stellvertretern des Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder durch die beiden Stellvertreter des Vorsitzenden gemeinsam oder durch einen Stellvertreter gemeinsam mit dem Schatzmeister.