Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Vorstand für Finanzen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht des Vorstands gegenüber Dritten wird in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 2000,- Euro die Vorstandsmitglieder nur gemeinschaftlich vertreten.