Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Geschäftsführer, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, unter denen der Vorsitzende oder der Geschäftsführer sein muss. Vorübergehend kann eines der oben genannten Ämter unbesetzt bleiben.