Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Bei Geldgeschäften im operativen Kassengeschäft ist der erste Vorsitzende oder der Schatzmeister zeichnungsbefugt. Für die Verfügung über Einzelbeträge von mehr als 200,00 € ist ein Vorstandsbeschluss notwendig.