Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden (stellvertretenden Vorsitzenden), dem Kassenführer, dem Schriftführer und einem bis drei Beisitzer/n.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, von denen einer der erste Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein muss.