Der Wirkungskreis umfasst die verantwortliche Leitung aller Einrichtungen des Vereins. Er ist berechtigt, die sich daraus ergebenden Rechtsgeschäfte selbständig zu tätigen sowie den Verein entsprechend nach außen zu vertreten. Er nimmt die Rechte und Pflichten des Vereins als Arbeitgeber gegenüber den Angestellten und Mitarbeiter/innen der Einrichtungen wahr.
Der Wirkungskreis umfasst die verantwortliche Leitung aller Einrichtungen des Vereins. Sie ist berechtigt, die sich daraus ergebenden Rechtsgeschäfte selbständig zu tätigen sowie den Verein entsprechend nach außen zu vertreten. Sie nimmt die Rechte und Pflichten des Vereins als Arbeitgeber gegenüber den Angestellten und Mitarbeiter/innen der Einrichtungen wahr.