Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und drei weiteren Vorstandsmitgliedern und gegebenenfalls dem Direktor des Aspen Institutes als zusätzlichem Mitglied des Vorstandes.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, wobei einer der unterzeichnenden Vorstandsmitglieder der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein muss.