Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem ersten Schatzmeister, dem zweiten Schatzmeister und dem Sportwart bzw. dessen Vertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten und zweiten Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.