Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Sportwart, dem Jugendwart und dem Schriftführer.
Zum Abschluss von rechtsgültigen Geschäften des Vorstands gehören zwei Unterschriften, von denen eine die des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters sein muss.