Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Beschlüsse, deren Durchführung im Einzelfall oder insgesamt eine finanzielle Verpflichtung im Betrage von 150 € erfordern, bedürfen der Zustimmung der Mitgliedervresammlung.