Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens dem Vorsitzenden. Der Vorstand ist berechtigt, weitere Vorstandsmitglieder zu kooptieren, ohne dass es dazu eines Beschlusses der Mitgliederversammlung bedarf.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.