Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens 3 bis maximal 5 Personen: der/dem Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, der/dem Schatzmeister/in und gegebenenfalls der/dem Schriftführer/in sowie gegebenenfalls der/dem Beisitzer/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.