Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes gemeinsam vertreten. Einer von ihnen muss der Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende sein.