| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden.
Jeder ist berechtigt, den Verein allein zu vertreten. Einzelne Ausgaben über 1.000 DM bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. |