Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Rechtsgeschäften größer als 8.000,-- Euro wird die Vertretung insofern eingeschränkt, als hierfür die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.