VR 10992 AG Berlin (Charlottenburg) · aktuell
Strukturierte Informationen
City Basket Berlin e.V.
Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Historischer Auszug | Strukturierte Informationen
Grunddaten
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer
0
Instanzdaten
Instanznummer
1
Sachgebiet › Code
041
Auswahl instanzbehoerde › … › Code
F1103R
Aktenzeichen › … › Aktenzeichen freitext
VR 10992 B
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Handelsregister Amtsgericht Charlottenburg
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollenbezeichnung › Code
287
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollenbezeichnung › Code
288
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
3
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
3
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
4
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
2
Beteiligter
Beteiligtennummer
4
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
5
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
3
Beteiligter
Beteiligtennummer
5
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Fachdaten Register
Mitteilungsart › Code
185
Betroffener Rechtstraeger › Ref rollennummer
1
Auszug
Eintragungstext
Spalte
4
Position
2
Laufende Nummer
0
Eintragungsart › Code
009
Text
Satzung zuletzt geändert am:
2001-11-16
Abrufuhrzeit
00:47:09
Abrufdatum
2023-09-08
Letzte Eintragung
2006-10-10
Anzahl Eintragungen
1
Letzte Aenderung › Aenderungsdatum
2001-11-16
Basisdaten Register
Gruendungsmetadaten › Gruendungsdatum
2006-10-10
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
2001-11-16
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Entscheidungen, die eine Verbindlichkeit von 6.000,00 EUR oder mehr per anno begründen, bedürfen der Zustimmung von mindestens zwei der drei Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstands. Für den Fall, dass der Geschäftsführende Vorstand nur aus zwei Mitgliedern besteht, bedarf es der Zustimmung beider, für den Fall, dass der Geschäftsführende Vorstand nur aus einem Mitglied besteht, genügt die Zustimmung dieses einen Mitglieds des Geschäftsführenden Vorstands.
Status Rechtstraeger › Code
001