Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer, dem Beisitzer für Öffentlichkeitsarbeit, dem Beisitzer für Ökologie und Umweltschutz und dem Beisitzer für Rechts- und Verbandsfragen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.