Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Scheiden zwei Mitglieder aus dem Vorstand vorzeitig aus, so ist das verbleibende Vorstandsmitglied zur Alleinvertretung des Vereins berechtigt.