| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens fünf Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem ersten Kassenwart, dem zweiten Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Verfügungen über finanzielle Mittel des Vereins werden durch den Vorsitzenden und einen mitunterzeichnenden Stellvertreter vorgenommen. |