Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Buchführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes wird mit Wirkung gegen Dritte in der Weise gemäß § 26 Absatz 2 Satz 2 BGB beschränkt, dass Rechtsgeschäfte mit einem Gesamtgeschäftswert von über 5.000,- DM für den Verein nur insoweit verbindlich sind, wie die Zustimmung des gesamten Vorstandes vorliegt. Bei Rechtsgeschäften über 10.000,- DM ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung in Form einer Zweidrittelmehrheit einzuholen.