Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten - stellvertretenden - Vorsitzenden, dem ersten Schriftführer und dem ersten Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 200,00 DM belasten, und für Dienstverträge braucht der Vorstand die Zustimmung des erweiterten Vorstandes.