Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden (Präsident), dem stellvertretenden Vorsitzenden (Vizepräsident), dem Schatzmeister und ggf. weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.