Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch ersten Vorsitzenden oder einen der stellvertretenden Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.