Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu acht Vorstandsmitgliedern, dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und drei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder einen der beiden stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.