Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die stellvertretenden Vorsitzenden dürfen nur in Abwesenheit des Vorsitzenden vertreten.