Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, den Vizepräsidenten und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Bei Rechtsgeschäften, die den Erwerb, die Veräußerung oder die Belastung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten, den Abschluss von Pachtverträgen oder die Begründung von schuldrechtlichen Verpflichtungen in einer Höhe von mehr als 5.000,00 EUR zum Gegenstand haben, wird der Verband durch den Präsidenten oder einen seiner Vizepräsidenten, jedoch jeweils nur zusammen mit dem Schatzmeister vertreten.