Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Verwaltungswart/Öffentlichkeitsarbeit und dem Finanzwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsbefugnis ist eingeschränkt.
Der Verkauf von Grund- und Immobilienvermögen des Vereins oder Teilen davon bedarf eines Beschlusses der Mitgliederversammlung.
Kreditaufnahmen, zu deren Besicherung eine Grundschuld eingetragen wird, sowie alle weiteren Rechtsgeschäfte/Vereinbarungen, die eine Eintragung im Grundbuch erforderlich machen (z. Bsp. Grunddienstbarkeiten), und Vereinbarungen/Rechtsgeschäfte mit einem Wert von mehr als 25.000,-- EUR bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Der Abschluss von Miet- und Pachtverhältnissen sowie von Vereinbarungen/Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 5.000 EUR bedarf der Zustimmung des Vorstandes