Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle einer der zwei stellvertretenden Vorsitzenden, zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Hüttenreferenten und dem Jugendreferenten.