Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden, dem ersten Kassenführer und dem ersten Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Abschluss von Rechtsgeschäfte - außer Anweisungen im Zahlungsverkehr (z.B. Überweisungen) - mit einem Wert von mehr als 1.000 EUR vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.