Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, einem geschäfts- und kassenführenden Vorstandsmitglied und zwei weiteren Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Vorsitz und das geschäfts- und kassenführende Vorstandsmitglied sind alleinvertretungsberechtigt.