Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und drei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden bzw. den zweiten Vorsitzenden und ein Vorstandsmitglied gemeinsam.