Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Geschäftsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden.
Bei dessen Verhinderung, die im Einzelfall nicht nachgewiesen werden braucht, vertritt der zweite Vorsitzende zusammen mit dem Kassierer oder dem Geschäftsführer.