Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem geschäftsführenden Vorstandsmitglied bzw. Geschäftsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Vorstandsmitglieder jeweils allein bei Rechtsgeschäften bis zu 10.000,00 €.
Bei Rechtsgeschäften über 10.000,00 € vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.