Der geschäftsführende Ausschuss ist Vorstand gemäß § 26 BGB.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Geschäftsführenden Vorstandsmitglied, dem Stellvertreter und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.