Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten Stellvertreter und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zum Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit nicht mehr als 2.000 € belasten, ist sowohl der Vorsitzende als auch der Erste Stellvertreter bevollmächtigt. Für den Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 2.000 € belasten und für Dienst-/Mietverträge braucht der Vorstand die Zustimmung des Vereinsausschusses. Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift des Schatzmeisters und eines weiteren Vorstandsmitgliedes bzw. bestellten Geschäftsführers.