Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Hauptzuchtwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Ersten Vorsitzenden oder den Zweiten Vorsitzenden jeweils in Gemeinschaft mit einem weietren Vorstandsmitglied.