| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und maximal sechs Mitgliedern. Er hat einen Vorsitzenden und zwei stellvertretende Vorsitzende.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich. |