Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Mitgliedern, dem Ersten Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Geschäftsführer ist besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB.