Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus Präsidenten und den beiden Vizepräsidenten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch Präsidenten zusammen mit einem Vizepräsidenten.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.