Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Direktor der Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit dem Direktor der Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannseekonferenz. Der Direktor der Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannseekonferenz darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.