Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern: dem Präsidenten, dem ersten Vorsitzenden und dem Finanzdirektor und bis zu acht Mitgliedern: dem Vizepräsidenten, dem Sportdirektor, dem zweiten Vorsitzenden, dem Marketingdirektor und dem Mediendirektor.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 2556,46 EURO sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Mitgliederversammlung ihre Zustimmung erteilt hat.