Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Geschäftsführer, dem Schriftführer und zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den Geschäftsführer zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Alle Rechtsgeschäfte ohne Ausnahme und Ausgaben mit einem Geschäftswert über 500,-- DM sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Beirats hierzu schriftlich erteilt ist.