Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, zwei Beisitzern und ggf. einem vom Institut zur Förderung der preußischen Staatsauffassung sowie des deutschen Geschichts- und Kulturbewußtseins w.V. (Preußeninstitut) benannten Vertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.