Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist das Präsidium bestehend aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten zusammen mit einem weiteren Präsidiumsmitglied.
Die Vertretungsmacht des Präsidiums ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass Maßnahmen gesellschaftsrechtlicher Art und der Abschluss von Spieler- und Trainerverträgen, sofern die dafür aufzuwendenden Mittel im Haushaltsvorschlag vorgesehen sind und 25.000 Euro im Einzelfall pro Geschäftsjahr übersteigen, der Zustimmung des Wirtschaftsrates bedürfen.