Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Über An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz, Beteiligung an Gesellschaften, Aufnahme von Darlehen ab DM 5.000,-- entscheidet jedoch die Mitgliederversammlung.