Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Aufgabenkreis: Aufgaben der laufenden Verwaltung, Leitung der Geschäftsstelle und Vertretung des Chorverbandes Berlin e.V. bei der Leitung der Geschäftsstelle. Zeichnungsberechtigung für jegliche Förderanträge sowie Verträge über Spenden, Schenkungen, Sponsorengeschäften und Erbschaften.